1. Erlaubte Techniken
Erlaubt sind im Stand und in der Bodenlage Schlag-, Tritt-, Knie-, Kopf- und
Ellenbogentechniken (Atemi), Wurftechniken sowie Hebel-, Würge-, Halte-
und Nervendrucktechniken.
Atemitechniken zum Kopf sind ausschließlich im Leichtkontakt anzubringen,
zum Körper und zu den Beinen ist harter Kontakt erlaubt (Wirkungstreffer).
Trefferfläche ist grundsätzlich der gesamte Körper (Vorder-
und Rückseite). Erlaubt sind im Stand und in der Bodenlage Tritt-, Knie-
und Schlagtechniken zum Kopf und Oberkörper sowie zu den Beinen, jedoch
sind Kopf- und Ellenbogentechniken nur zur Vorderseite des Oberkörpers
und den Beinen zugelassen.
2. Punktwertung
Es werden nur gezielte und kontrolliert ausgeführte Techniken bewertet.
• Atemitechniken:
- Treffer mit Hand oder Fuss 1 Punkt
- Kopftreffer mit dem Fuss 2 Punkte
• Wurftechniken:
- Klar erkennbare und sauber ausgeführte Wurftechnik 2 Punkte
- Zu Boden bringen ohne erkennbare Technik 1 Punkt
• Bodentechniken
- Erlaubte Atemitechniken zum Kopf oder Körper 1 Punkt
- Haltetechnik in der Bodenlage 15 Sec. 2 Punkte
Haltetechniken in der Bodenlage werden nur bewertet, wenn der Gegner seinerseits keine gezielten Atemitechniken anbringen kann, z.B. durch Kontrolle der Arme.
3. Verbotene Techniken und Handlungen
Je nach Schwere des Verstoßes wird eine verbotene Technik oder Handlung
mit einer Verwarnung oder sofortiger Disqualifikation geahndet. Bei Verwarnungen
erhält der Gegner zwei Punkte. Die dritte Verwarnung führt automatisch
zur Disqualifikation des Kämpfers. Entscheidungen des Kampfgerichts sind
unanfechtbar! Verbotene Techniken und Handlungen sind beispielsweise:
• Kopf- und Ellenbogentechniken zum Kopf
• Tritttechniken gegen die Kniegelenke
• Finger- oder Handstiche
• Atemitechniken gegen Hals, Wirbelsäule oder Genitalien
• Techniken gegen die Wirbelsäule mit Ausnahme des Genickbeugehebels
• Nervendrucktechniken gegen die Augen
• Finger- und Zehenhebel
• Unsportliches Verhalten des Kämpfers oder seines Betreuers
• Eigengefährdung (z.B. ungeschütztes Vorwärtsgehen gegen
Atemitechniken, nicht Abschlagen bei wirkungsvoll angesetzten Hebeltechniken)
• Sprechen auf der Matte ohne Aufforderung durch die Kampfrichter
• Verlassen der Kampffläche im Stand und in der Bodenlage ohne
Verschulden des Gegners (Mattenflucht)
• Techniken, die vorsätzlich den Gegner verletzen sollen
Nicht verboten sind beispielsweise:
• Genickbeugehebel
• Wegdrücken des Kopfes am Kinn, oder mit dem Unterarm bzw. der
offenen Hand (ohne Nervendrucktechniken)
• Würgen mit dem Unterarm
• Griff über Mund und Nase, um die Atmung zu erschweren
• Dem Gegner die Jacke über den Kopf ziehen
• Würgetechniken mit der eigenen Kleidung
• Würgetechniken mit den Beinen oder Füssen, ohne dass ein
Arm des Gegners eingeschlossen wird
4. Reguläre Kampfzeit und Kampfentscheidung
Die reguläre Kampfzeit beträgt 2 Runden à 2 Minuten mit 1
Minute Pause zwischen den Runden. Im Finale werden 3 Runden à 2 Minuten
mit jeweils 1 Minute Pause gekämpft.
Nach Ablauf der regulären Kampfzeit gewinnt der Kämpfer, der die
höhere Gesamtpunktwertung erreicht hat. Bei Gleichstand der Punkte gewinnt
der Kämpfer, der in einer Verlängerung zuerst fünf Punkte erzielt.
Eine vorzeitige Kampfentscheidung ist in folgenden Situationen möglich:
• Wenn ein Kämpfer durch Abklopfen, Ausrufen von „Stop“
o.ä., bzw. wenn er oder sein Betreuer durch schlüssiges Handeln
aufgibt, so verliert er den Kampf vorzeitig ohne Rücksicht auf den Punktstand
• 12 Punkte Vorsprung eines Kämpfers (technische Überlegenheit)
• Erhält ein Kämpfer, der seinen Gegner stehend oder aus der
Oberlage überlegen kontrolliert, in unmittelbarer Folge fünf Punkte
für Atemitechniken, ohne dass der Gegner seinerseits wirkungsvolle Abwehrtechniken
einsetzen kann, so gewinnt er den Kampf vorzeitig (technische Überlegenheit).
Die Überlegenheit muss unzweifelhaft erkennbar sein und bezieht sich
in der Regel nur auf bestimmte Situationen (Absprache von Ausrichter, Kampfrichtern
und Mannschaftsbetreuern vor dem Wettkampf wird empfohlen)
• Disqualifikation
• Kann einer Kämpfer aufgrund eines erlaubten Wirkungstreffers
nach 10 Sekunden (Anzählen durch Kampfrichter) den Kampf nicht fortführen,
so verliert er den Kampf
• Wenn ein Kämpfer nach Ausschöpfung der Verletzungszeit den
Kampf wegen einer Verletzung nicht fortführen kann oder ein Arzt dem
Kampfgericht den Abbruch des Kampfes anrät, verliert er den Kampf, wenn
die Verletzung nicht durch den Gegner verschuldet wurde
• Entscheidung der Kampfrichter in besonderen Situationen
5. Verletzungszeit
Die Verletzungszeit beträgt pro Kampf und Kämpfer maximal 1 Minute.
6. Persönliche Voraussetzungen, Bekleidung und Schutzausrüstung
Die Wettkämpfer sollen persönlich den allgemein anerkannten Vorstellungen
von Körperhygiene und Etikette im Kampfsport entsprechen. Die Finger-
und Zehennägel müssen so kurz geschnitten sein, dass sie den Gegner
nicht verletzen können.
Als Wettkampfbekleidung ist ein Ju-Jutsu Anzug oder ähnliche feste Wettkampfbekleidung
(Gi) zu tragen, der Waden und Unterarme zur Hälfte bedeckt. Die Farbe
ist frei wählbar. Die Bekleidung und Schutzausrüstung muss sauber
und in ordentlichem Zustand sein.
Als Schutzausrüstung sind Hand- und Knieschützer, sowie Fuß-
und Schienbeinschützer zu tragen. Die Trefferflächen müssen
ausreichend gepolstert sein. Im Einzelfall entscheidet das Kampfgericht über
die Zulassung. Tiefschutz (bei männlichen Kämpfern) und Mundschutz
sind ebenfalls Pflicht.
7. Kampfrichter und Kommandos
Jede Begegnung soll von drei Kampfrichtern (ein Hauptkampfrichter, zwei Seitenkampfrichter)
betreut werden. Der Hauptkampfrichter leitet den Kampf und spricht ggf. Verwarnungen
aus. Die Seitenkampfrichter vergeben jeweils bei einem Kämpfer Punkte
für Techniken im Stand und in der Bodenlage. Nach der ersten Runde tauschen
die Seitenkampfrichter den zu betreuenden Kämpfer. Ein Zeichen mit der
Hand oder einer Fahne nach unten bedeutet einen Punkt, ein Zeichen zur Seite
zwei Punkte. Der Kampf wird durch „Kämpft“ eröffnet
und durch „Stop“ unterbrochen bzw. beendet. Durch präzise
Anweisungen kann der Hauptkampfrichter im Einzelfall bestimmte Positionen
vorgeben bzw. wiederherstellen. Erkennt ein Kampfrichter eine Gefährdung
für einen Wettkämpfer, kann er jederzeit den Kampf unterbrechen.
Verwarnungen bzw. Disqualifikationen sind als solche zu artikulieren.
Die Kampfrichter sollen als solche Erkennbar sein (Bekleidung, Armbinde o.ä.).
Kampfrichterentscheidungen sind unanfechtbar.
8. Anpassungen des Regelwerkes
Dieses Regelwerk dient lediglich als Rahmenrichtlinie für Ju-Jutsu Wettkämpfe
nach den freien Anwendungsformen des Prüfungsprogramms. Der Ausrichter
kann in Zusammenarbeit mit den Kampfrichtern und Mannschaftsbetreuern beschränkende
Wettkampfregeln und Bestimmungen über die Kampfentscheidung festlegen.
Kinder und Jugendliche sollten ausnahmslos im Leichtkontakt kämpfen,
Genickhebel sowie gedrehte Knie- bzw. Beinhebel sollten nicht zugelassen werden.
Kinder sollten zudem entweder gänzlich ohne oder nur mit Atemitechniken
zum Oberkörper kämpfen.